Sie wurden entlassen?

Lena erhielt mit DAVID
13.083 €

Gekündigte erhalten im Schnitt eine Abfindung von 12.000 €: Fordern auch Sie Ihre Abfindung ein!

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12.000 €
So viel Abfindung erhalten Gekündigte im Schnitt.
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Das sagen die Mandanten unserer Partneranwälte

4.89/5 Google Rezensionen

“Zur vollsten Zufriedenheit! Bereits während des telefonischen Erstkontakts erhielt ich eine freundliche und adäquate Empfehlung. Nach wirklich zügiger und sachgerechter Prüfung meines Falls wurde ich ausführlich und eingängig beraten. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt.”

Ramona Bauer
Google Rezension

"Herr Gabler hat mich im Arbeitsrecht super beraten. Meine Firma hat mich gekündigt und Kündigung dann wieder zurückgenommen, weil ich Anwalt eingeschaltet habe."

Angel Perez
Google Rezension

Häufig gestellte Fragen

Kann ich deutschlandweit vertreten werden?
Ja. Wir übernehmen Fälle in ganz Deutschland, da unsere Partner-Rechtsanwälte weitestgehend digital arbeiten. Sie profitieren dadurch von einer schnellen, unkomplizierten Kontaktaufnahme und in den meisten Fällen müssen Sie nicht einmal persönlich vor Gericht erscheinen – Sie können das aber selbstverständlich, wenn Sie möchten.
Kommen wirklich keine Kosten auf mich zu?
Wenn wir Ihren Fall übernehmen, tragen wir die Prozesskosten für die vereinbarten rechtlichen Schritte. Sie müssen aus ihrer eigenen Tasche nichts zuzahlen. Im Erfolgsfall werden von dem erstrittenen Betrag zunächst die angefallenen Prozesskosten abgezogen. Von der Differenz erhalten wir dann den mit Ihnen vereinbarten prozentualen Anteil als Vergütung für unsere Leistungen. Der restliche Betrag wird schnellstmöglich an Sie ausbezahlt. Wenn der Anwalt nichts für Sie erstreiten kann, bleibt unsere Unterstützung für Sie komplett kostenfrei – Sie können also nur gewinnen.
Was muss ich nach Erhalt meiner Kündigung tun?
Nach dem Zugang Ihrer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um Klage zu erheben. Melden Sie sich deshalb möglichst schnell bei uns, damit wir Ihre Kündigung prüfen und die Chancen auf eine Abfindung einschätzen können. Wird die Frist versäumt, ist ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber – bis auf seltene Ausnahmen – nicht mehr möglich.

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